Hummel Consulting & Invest GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungs-, Trainings-, Workshop-, Vortrags- und Networking-Leistungen
Stand: Oktober 20261. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hummel Consulting & Invest GmbH, Am Hohen Tore 7, 38118 Braunschweig, und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Schulungs-, Workshop-, Seminar-, Vortrags-, Moderations-, Strategie-, Networking- und sonstige Dienstleistungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Hummel Consulting & Invest GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Hummel Consulting & Invest GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
- Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, sofern ihre Einbeziehung zuvor wirksam vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
- Angebote der Hummel Consulting & Invest GmbH sind, sofern im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben, bis zu dem dort genannten Datum gültig.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung zustande.
- Eine Beauftragung kann, sofern im Angebot vorgesehen, auch formlos unter Bezugnahme auf das jeweilige Angebot erfolgen.
3. Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Leistungsvereinbarung.
- Die Hummel Consulting & Invest GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Unternehmens- und Strategieentwicklung, Vertriebs- und Marketingstrategie, Networking und Geschäftsanbahnung, Social Selling und LinkedIn, Künstliche Intelligenz und Microsoft Copilot, digitale Transformation sowie Workshops, Seminare, Schulungen, Vorträge, Keynotes und Moderationen.
- Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet die Hummel Consulting & Invest GmbH die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolgs.
- Bei Beratungs-, Strategie- und Networking-Leistungen werden Empfehlungen, Impulse, Kontakte und Handlungsoptionen zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über deren Umsetzung sowie deren tatsächliche Umsetzung obliegen dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei individuell konzipierten Workshops und Schulungen darf die Hummel Consulting & Invest GmbH Inhalte, Beispiele, Methoden und Abläufe angemessen an Teilnehmerkreis, Vorkenntnisse, technische Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen anpassen, soweit der vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
- Bei Präsenzveranstaltungen sorgt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, für geeignete Räumlichkeiten und die erforderliche Präsentations-, Veranstaltungs- und IT-Technik.
- Bei Onlineveranstaltungen ist der Auftraggeber für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite sowie, soweit vereinbart, für die Bereitstellung der verwendeten Plattform verantwortlich.
- Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht, verspätet oder nicht vollständig erbracht werden, gehen nicht zulasten der Hummel Consulting & Invest GmbH. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall angemessen; nachgewiesener Mehraufwand wird zu den vereinbarten, hilfsweise zu den üblichen Sätzen gesondert vergütet.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag genannten Preise.
- Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Leistungen können insbesondere auf Basis von Pauschalpreisen, Tages- oder Stundensätzen, Teilnehmerpreisen oder sonstigen im Angebot definierten Abrechnungsmodellen vereinbart werden.
- Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei umfangreicheren Projekten kann die Hummel Consulting & Invest GmbH angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB. Die Hummel Consulting & Invest GmbH ist zudem berechtigt, weitere Leistungen aus demselben Vertragsverhältnis bis zum Ausgleich fälliger Rechnungen zurückzuhalten, nachdem sie dies unter Setzung einer angemessenen Frist angekündigt hat.
6. Reise- und Nebenkosten
- Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Catering- oder sonstige Nebenkosten sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Soweit Reise- oder Übernachtungskosten gesondert berechnet werden, richtet sich deren Abrechnung nach der individuellen Vereinbarung im Angebot.
- Soweit möglich, werden außergewöhnliche Reise- oder Übernachtungskosten vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
7. Terminverschiebung und Stornierung
- Vereinbarte Veranstaltungstermine sind verbindlich.
- Eine Stornierung durch den Auftraggeber bedarf mindestens der Textform.
- Bei einer Stornierung kann die Hummel Consulting & Invest GmbH folgende Vergütung berechnen: bis 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei; 27 bis 14 Kalendertage vorher 50 % der vereinbarten Vergütung; 13 bis 7 Kalendertage vorher 75 %; weniger als 7 Kalendertage vorher oder bei Nichterscheinen 90 %. Die Pauschalen berücksichtigen bereits ersparte Aufwendungen.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremd-, Reise-, Übernachtungs- oder Vorbereitungskosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der vereinbarten Vergütung enthalten sind.
- Eine einvernehmliche Terminverschiebung ist möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Soweit ein Ersatztermin vereinbart wird, kann die Hummel Consulting & Invest GmbH auf die Stornierungsvergütung ganz oder teilweise verzichten.
- Bei Veranstaltungen mit Teilnehmerpreisen (z. B. offene Seminare) kann der Auftraggeber bis zum Veranstaltungsbeginn ohne Mehrkosten eine Ersatzperson benennen. Für die Stornierung einzelner Teilnehmerplätze gelten die Absätze 3 bis 5 entsprechend, bezogen auf den jeweiligen Teilnehmerpreis.
8. Laufzeit und Kündigung fortlaufender Mandate
- Für Beratungs- und Begleitmandate über einen längeren Zeitraum (z. B. monatliche Pauschalen, Retainer, Coaching-Kontingente) gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit.
- Ist keine Laufzeit vereinbart, kann das Mandat von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sowie vereinbarte, nicht genutzte Kontingente des laufenden Abrechnungszeitraums werden vergütet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Absage durch die Hummel Consulting & Invest GmbH
- Kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund Erkrankung des vorgesehenen Trainers oder Referenten oder wegen anderer nicht zu vertretender Umstände, nicht durchgeführt werden, darf die Hummel Consulting & Invest GmbH einen Ersatztermin anbieten.
- Ist eine Durchführung zu einem Ersatztermin nicht möglich oder für den Auftraggeber nicht zumutbar, werden bereits gezahlte Vergütungen für die nicht erbrachte Leistung erstattet.
- Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen dieser AGB.
- Bei Veranstaltungen mit Teilnehmerpreisen kann die Hummel Consulting & Invest GmbH die Veranstaltung bis 7 Kalendertage vor Beginn absagen, wenn eine im Angebot oder in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Bereits gezahlte Teilnehmerpreise werden in voller Höhe erstattet.
10. Einsatz von Partnern und externen Experten
- Die Hummel Consulting & Invest GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeitende, Trainer, Referenten, Kooperationspartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde.
- Die Verantwortung der Hummel Consulting & Invest GmbH für die ordnungsgemäße Erfüllung der übernommenen vertraglichen Pflichten bleibt hiervon unberührt.
11. Unterlagen, Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Von der Hummel Consulting & Invest GmbH bereitgestellte Präsentationen, Schulungsunterlagen, Konzepte, Methoden, Vorlagen, Übungen und sonstige Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt.
- Der Auftraggeber und die Teilnehmenden erhalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.
- Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken oder Verwendung der Unterlagen zur Durchführung eigener entgeltlicher Schulungen ist ohne vorherige Zustimmung der Hummel Consulting & Invest GmbH nicht gestattet.
- Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
- An Arbeitsergebnissen, die eigens für den Auftraggeber erstellt werden (z. B. Strategiepapiere, Konzepte, Auswertungen), erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke einschließlich des Rechts zur internen Bearbeitung. Allgemeine Methoden, Vorlagen, Tools und das Know-how der Hummel Consulting & Invest GmbH bleiben hiervon unberührt und dürfen von ihr weiterverwendet werden.
- Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
- Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen sowie Livestreams von Vorträgen, Workshops oder Schulungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hummel Consulting & Invest GmbH in Textform.
12. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
- Dies gilt insbesondere für nicht öffentliche Geschäfts-, Kunden-, Strategie-, Kalkulations-, Prozess- und Projektdaten.
- Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
- Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeitenden und eingesetzten Erfüllungsgehilfen entsprechend.
- Die Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus für drei Jahre fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie unbefristet.
13. KI-gestützte Leistungen
- Soweit im Rahmen einer vereinbarten Leistung Anwendungen oder Verfahren der Künstlichen Intelligenz eingesetzt, demonstriert oder geschult werden, können deren Ergebnisse technisch bedingt fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein.
- KI-generierte Inhalte, Recherchen, Analysen oder Empfehlungen ersetzen keine erforderliche rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige fachliche Einzelprüfung.
- Der Auftraggeber bleibt für die Prüfung und Verwendung von Ergebnissen in seinen betrieblichen Prozessen verantwortlich.
- Soweit der Auftraggeber eigene Daten für Übungen oder KI-Anwendungen verwendet, ist er dafür verantwortlich, dass deren Verwendung und Übermittlung zulässig ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Hummel Consulting & Invest GmbH kann zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Leistungen KI-Anwendungen einsetzen. Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Auftraggebers werden dabei nur in Anwendungen verarbeitet, die eine Nutzung der Eingaben zu Trainingszwecken ausschließen, oder mit Zustimmung des Auftraggebers.
- Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder Nachweise über KI-Schulungen dokumentieren die Teilnahme und die vermittelten Inhalte. Sie stellen keine Bestätigung dar, dass der Auftraggeber seine Pflichten aus der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere zur KI-Kompetenz nach Art. 4, vollständig erfüllt; diese Verantwortung verbleibt beim Auftraggeber.
14. Networking und Kontaktvermittlung
- Soweit die Hummel Consulting & Invest GmbH Kontakte zu Unternehmen, Institutionen, Netzwerken oder Personen herstellt, besteht kein Anspruch des Auftraggebers darauf, dass daraus ein Vertrag, Auftrag, Umsatz, eine Kooperation oder ein sonstiger wirtschaftlicher Erfolg entsteht.
- Die Hummel Consulting & Invest GmbH schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, weder den Abschluss eines Geschäfts noch die Übernahme eines operativen Vertriebs- oder Business-Development-Prozesses.
- Über die Aufnahme, Fortsetzung und Ausgestaltung eines vermittelten Kontakts entscheiden die beteiligten Parteien eigenverantwortlich.
15. Mängelrechte bei werkvertraglichen Leistungen
- Soweit ausnahmsweise ein Werkerfolg geschuldet ist (z. B. Erstellung eines Konzepts oder einer Unterlage), hat die Hummel Consulting & Invest GmbH bei Mängeln zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 16.
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist sowie in den Fällen der Ziffer 16 Abs. 1.
16. Haftung
- Die Hummel Consulting & Invest GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Hummel Consulting & Invest GmbH.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren, außer in den Fällen der Absätze 1 und 4, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
17. Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Hummel Consulting & Invest GmbH.
- Soweit für einzelne Projekte eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder eine andere datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.
- Foto- und Videoaufnahmen durch die Hummel Consulting & Invest GmbH bei Veranstaltungen, etwa zur Dokumentation oder Kommunikation in sozialen Medien, erfolgen nur nach gesonderter Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Grundlage der datenschutzrechtlich erforderlichen Information oder Einwilligung der abgebildeten Personen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass er personenbezogene Daten von Teilnehmenden, die er der Hummel Consulting & Invest GmbH zur Durchführung übermittelt, rechtmäßig erhoben hat und übermitteln darf.
18. Referenznennung
Die Nutzung von Namen, Marken oder Logos eines Auftraggebers als Referenz bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder Zustimmung.
19. Höhere Gewalt
- Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei liegt (z. B. Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, großflächige Ausfälle der Verkehrs- oder Kommunikationsinfrastruktur), vorübergehend nicht erbracht werden, werden die Parteien zunächst versuchen, einen angemessenen Ersatztermin oder eine andere zumutbare Form der Leistungserbringung zu vereinbaren.
- Kommt innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Termin kein Ersatztermin und keine zumutbare alternative Form zustande, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
- Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
21. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Braunschweig. Die Hummel Consulting & Invest GmbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB, Ziffer 1 Abs. 4) bleibt unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bleibt unberührt.
